Freitag, 6. August 2010

Kein Planungsrecht sondern Linienbestimmungsverfahren ist nötig!

Nur zur Information!

Das Ministerium habe zugesichert, auf das Regierungspräsidium zuzugehen und darum zu bitten, die Bewertung der bislang am ehesten geeignet angesehenen Trassenvarianten
(7c, 5b und 1a) im Hinblick auf die heutigen rechtlichen Anforderungen und neu vorliegenden Erkenntnissen zu aktualisieren.

(aus Pressemitteilung vom 5.8.2010 uvm.baden-württemberg)



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