Bürgerinitiative
B. bezeichnet den (i.d.R.) parteiunabhängigen Zusammenschluss von Personen, die öffentlich gemeinsame Interessen und Ziele, meist bezogen auf ein Einzelprojekt, verfolgen. In Deutschland existieren mehrere tausend Bürgerinitiativen, die zumeist an lokalen Brennpunkten insbesondere für den Umweltschutz tätig sind. In Deutschland entstanden die ersten Bürgerinitiativen Ende der 1960er Jahre.
Unkonventionelles Verhalten
Politisches Protestverhalten, das durch die Art und Weise der Durchführung besondere öffentliche und politische Aufmerksamkeit erregen soll. Bestimmte (soziale, wirtschaftliche, Umwelt-)Probleme lassen sich in modernen Demokratien nur schwer bzw. nur langsam politisch vermitteln und lösen. Daher versuchen politisch aktive Gruppen (z.B. Bürgerinitiativen, Greenpeace), durch spektakuläre, über die Medien verbreitete gewaltfreie Aktionen (z.B. Sitzblockaden) oder durch Aktionen, die Gewalt gegen Sachen beinhalten (z.B. Befreiung von Tieren aus Versuchslaboren), für ihr Anliegen Interesse und öffentliche Resonanz zu schaffen, um es politisch durchzusetzen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
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